Aufgaben


*Alle vorliegenden Paragraphen beinhalten jeweils die
Grundzüge bzw. Überschriften des angewählten Themas. Natürlich hat jeder
von ihnen theoretisch eine Unzahl von erläuternden und ausführenden Unterparagraphen,
nur scheint es zu mühselig sie alle zu kreiiren *lächel*

Die Aufgaben

Nicht nur die reglementierten Aufnahmebedingungen und die Schwierigkeit
einer Einigung auf die Aufnahme eines Anwärters mögen ausschlaggebend
dafür sein, dass die theoretische Maximalbesetzung der Pfeile des Lichts
zu keiner Zeit die volle Auslastung fand, ja gar, wie in diesen Tagen,
nicht einmal gute zwei Dutzend Mitglieder übersteigt. Auch die hohen Anforderungen
die in puncto Tätigkeit und Gefahrenbereitschaft an einen Pfeil des Lichts
gestellt werden wie auch die durchschnittlich kurze Lebenserwartung eines
kampffähigen und aufopferungsvollen Pfeils mag das seine, wohl den Gross,
dazutragen. Diese Aufgaben haben sich im Lauf der Zeit kaum verändert,
nur die Nachfrage ist in dieser, von den Gelehrten als Heldenzeitalter
bezeichneter Epoche, enorm gestiegen. Zuallererst wollen wir jene Dinge
aufreihen, die in der Verfügung der Schaffung der Pfeile des Lichts festgelegt
sind und dann auf Änderungen in der Neuzeit und vor allem in Gareth näher
drauf eingehen. Über die Aufgaben der Pfeile des Lichts heisst es in dero
Verfügung. (§ III; die Aufgaben)

§ III.1 Die obersten Statuten und primären Ziel

In dieser und in allen Zeiten seien die Pfeile des Lichts dazu bestimmt,
den Missbrauch der Gaben Madas zu ahnden und im Auftrage des Gildenrates
einzuschränken. Ein jede Untat eines Magiers der Gilden soll sofortige
und unverzügliche Massnahmen
erfordern, jedem schweren Bruch der Gesetze der Gilden soll entschlossen
und ohne Ausnahme entgegengetreten werden. Die Einhaltung der zwölfgöttlichen
Ordnung und das Stemmen gegen die Eingriffe der Siebten sei auch einem
jedem Pfeil oberstes Gebot. Nicht Zaudern noch Warten seien Tugenden in
seinem immerwährenden Streit gegen die Finsterniss der Häresie und die
Verhöhnung der Geschenke, die uns die Zwölfe dargebracht. So die Länder
dazu aufgerufen dem Banner der höchsten der Kirchen zu folgen in der Schlacht,
soll ihr Platz als wehrhafte Vertreter der Gilden in vorderster Front
sein, und ihr Blut soll bereitwillig fliessen um die Verunreinigung der
Schöpfung zu verhindern.

(Wen verwundert es bei dem heroischen Klang dieser Worte, dass ihr Autor
und Zeichengeber selbst nicht nur ein hochangesehenes Mitglied im Rat
der Gilden sondern auch Magister am Institut zu Schwert und Stab war;
Garibalt von Höhensteg, in der Geschichte der Akademie als einer ihrer
grössten Abgänger bekannt)

§ III.2 Die Einhaltung des Codex Albyricus

Ein jeder Pfeil des Lichts ist beauftragt,
die Einhaltung des Codex Albyrcus und aller anderslautenden,
aber gültigen Gesetzesvorschriften der Gilde zu überwachen und, so er
deren Bruch ansichtig wird, alles in die Wege zu leiten, des Täters Verbrechen
vor dem Gildengericht offenkundig zu machen und, so es notwendig ist,
das seine dazu zu tun dass dieser anwesend ist, wenn die Verhandlung beginnt.
Desweiteren muss er jederzeit in der Lage sein, die Inhalte des Codex
wiederzugeben und zu verstehen und, so es die Lage verlangt, den Unwissenden
darüber aufzuklären. So ein Bruch der Gesetze mitgeteilt wird vom Gildenrat
oder Gericht der Gilden, mag er dazu auserkoren den Täter aufzusuchen,
festzunehmen und vor das Gildengericht zu bringen. Auch hat er sich allezeit
auf dem Laufenden zu halten, was die Änderungen im Gildenrecht anbelangt,
sich immerdar bewusst sein der momentanen Rechtslage, ob im Gerichtssaal,
auf der Jagd oder in der Schlacht. Verständlicherweise ist er gezwungen
im Rahmen der ihm zugestandenen Rechte und Dispense sich an alle Regelungen
des Codex zu halten.

( Dies scheint einer der Passus zu sein, die vor allem im praktischen
Sinne kaum allgültig eingehalten werden können. Nicht nur ob Personalmangels,
auch für die expertise Unterweisung in den Dingen der Juristik ist kaum
zu erfüllen. Ein umfangreiches Wissen darob, wenn auch nicht bis ins letzte
Detail, hat er trotzdem an den Tag zu legen.)

§ III.3 Die Wahrung der zwölfgöttlichen Ordnung

Wie von der Kirche des Lichtfürsten festgesetzt und mit vollster Einstimmigkeit
des Collegiums Canonicum seien die Mitglieder der Pfeile des Lichts angewiesen,
die Wahrung der Gesetze der Kirchen und der Zwölfe in den eigenen Reihen
zu überwachen und im Falle eines Bruches die Übeltäter, so sie sich wehren,
festzusetzen und der Gerichtsbarkeit der Zwölfe zu übergeben. Hierbei
sei ihnen, außer von den Kirchen selbst und dem Collegium, keine Schranken
in den Weg zu legen, der Pfeil geniesst hier vollste Freiheit, um den
Frevler zur verdienten Strafe zu führen. Als Untaten und ahndungszwingende
Brüche seien hier all jene benannt, die sowohl die Kirchen verdammen und
schriftlich niedergelegt haben, als auch alle zwölfefeindlichen Anwendungen
der "Kraft", die im Codex Albyricus beschrieben. Auch ist es
seine Pflicht, mindere Vergehen an den Kirchen und den Zwölfen zu melden
wie auch einzuschränken. Hier mag ein Wort der Warnung und Aufklärung
reichen, aber auch Züchtigung, mit Einverständnis der Kirche, soll weitere
gar schlimmere Ausschreitungen verhindern.

(Auch hier bleiben die Vorstellungen der Schreiber ideologische Ideen.
Zum einen sträubt sich die Kirche des Praios in den meisten Fällen dagegen,
auf ihr Vorrecht der Verfolgung und Stellung von Häretikern zu verzichten,
zum anderen fehlt einem Pfeil die nötige Zeit, um sich mit Kleinigkeiten
wie der Nennung von "wahren" Daimonennamen oder dem Ausspeien
haltloser Flüche zu verfolgen. Das heißt allerdings nur, dass er nicht
nach solchen Tätern sucht, aber sehr wohl, dass er, wenn er ihrer ansichtig
wird, seinem Stand und seiner Berufung entsprechend reagiert)

§ III.4 Die Festsetzung und Überwindung von höchst kirch-, reichs- und gildengefährdenden Individuen

So sich ein Verbrecher gegen die Gebote der Kirche, die Gesetze des
Reiches und der Gilden wiederholt stellt und ihrer Ahndung vehement widersetzt,
sich jeder Gerichtsbarkeit entzieht mögen die Pfeile des Lichts im Auftrage
des Collegiums Cantiones und nur in diesem, wobei angeraten ist die Bitten
der Kirchen zu erhören sollte dies geschehen, den Deliquenten suchen,
ihn seiner Taten und seiner Pflicht sich der Gerichtsbarkeit zu stellen
aufklären, und so er sich weigert in Borons Hallen senden. Dies sei festgefügt
und gestattet von allen Kirchen der Zwölfe, dem Grossen Rat der Gilden
und Kaiser Reto dem I., wie auch seinen Nachfolgern. Hierbei darf sich
ein Pfeil des Lichts aller Dispense und Vorrechte bedienen, die ihm diese
Institutionen zugestehen, er sei gezwungen, all seine Möglichkeiten zum
Erreichen dieses Ziels auszuschöpfen, bereit, notfalls auch mit seinem
Leben dafür zu zahlen. So ein diesseitiger Befehl erfolgt, darf er nur
mit einstimmigen Beschluss des Collegium Canonicum oder authorisiert durch
den Höchsten Diener einer Kirche zurückgenommen und widerlegt werden.

(Ein einzigartiges Ereignis in der Geschichte der Gildengerichtsbarkeit
war die Aufnahme der Fügung, auch reichsfeindliche Verbrechen von Magiern
auf Anweisung des Collegiums zu verfolgen. Dies scheint der Dank und vielleicht
auch die Bedingung für jene Vorrechte sein, die Kaiser Reto 15 vor Hal
den Pfeilen im Mittelreich zugestand. Hiermit schien ihm nicht nur die
Versicherung der Hilfe eines der mächtigsten Arme der Gilden gelungen
zu sein sondern zugleich auch der erste Staatsstreich, der seit Rohals
Zeiten und der Schaffung des Codex Albrycus, der daraus resultierenden
Trennung von Staatsgesetz und Gildengesetz wohlgemerkt, einen Einfluss
auf die Gilden durch "weltliche" Politik hatte. Diese Regelung
selbst scheint jene zu sein, deren Erhalt und Ausführung am meisten die
Pfeile beschäftigt und sie ist auch der Grund dafür,
dass manch andere Aufgaben vernachlässigt werden. Tatsächlich ist
die Stellung und Eliminierung hochgefährlicher Verbrecher des Magiertums
ihre Hauptberufung und ihr Haupteinsatzbereich. Besonders taten sich hier,
ironischerweise, die Pfeile in der Bekämpfung "Verirrter" in
den eigenen Reihen hervor.

§ III.5 Die Sicherung und Bewachung von Persona, Gegenständen und Gildentagungen

Aufgrund ihrer veritablen Fähigkeiten sei verfügt, dass die Mitglieder
der Pfeile des Lichts bereit stehen sollen um im Auftrage des Collegiums
Canonicums, Persona, sowohl Kirchen-, Gilden- als auch Reichsvertretern,
bei denen Verdacht besteht, sie müßten um ihr Leben bangen ob der gegen
sie gerichteten Feindseligkeit von Übeltätern, nach allen oben genannten
Definitionen, mit ihrem Leben und ihrer Gabe zu beschützen. Ebenso kann
ein Pfeil herangezogen werden, um den Diebstahl oder Mißbrauch eines Artefaktes
zu verhindern und seine sichere Aufbewahrung zu hüten. Allgemeingültig
sollen die Pfeile des Lichts zudem für den Schutz, so er von den Betreffenden
gefordert, gewünscht und nicht die Ausübung primärer Aufgaben verhindert,
aller angetretenen Mitglieder von Gildentreffen und Tagungen, besonders
während des Allaventurischen Konvents mit all den ihnen zur Verfügung
stehenden Mitteln zu sorgen. Diesbezüglich sei ihnen, wie von Zwölferecht
und Gildenrat bestimmt, jegliche Hilfe zu gewähren die benötigt wird.

( Diesen Paragraphen als nebensächlich abzutun fällt reichlich schwer.
Der Schutz der Pfeile vor allem auf dem Allaventurischen Konvent hat sich
bewährt und wird gern in Anspruch genommen. Auch die Funktion als Leibwächter
wichtiger Persönlichkeiten hat nicht nur praktischen, sondern auch politischen
Nutzen. Denn wer fühlt sich nicht geehrt, wenn zu seiner Sicherstellung
ein Pfeil des Lichts zur Seite gestellt wird? Auch füllen diese und ähnliche
Tätigkeiten den Rest des knappen Zeitplans der Pfeile und man kann sich
darauf verlassen, dass ein Pfeil, der nicht gerade den schwarzen Listen
gehorchend Frevler verfolgt, sich ständig zu allen möglichen Anlässen
mit der Erfüllung dieses Passus beschäftigt)


§ III.6 Die Koordination in der Schlacht

Dank der jahrhundertelangen Erfahrung der Pfeile im Umgang mit niederhöllischen
Wesenheiten und der direkten Offensive mit gegnerischen Magiern, scheinen
sie prädestiniert für den Umgang mit einem Schlacht- respektive Kriegszustand,
der auf der Gegenseite von magischen oder gar unheiligen Mitteln und Wesenheiten
unterstützt wird. Für diesen Fall sei bestimmt, dass Mitglieder der Pfeile
alle Arten von freiwilligen Gruppierungen und Unterstützungen Gildenmitglieder
im Kriegsfalle zu führen und zur koordinieren befugt seien. Es sei ihnen
bestätigt, dass ein jeder weißer Magus sich während einer Schlacht, wie
vom Collegium Canonicum verordnet, ihren Weisungen zu beugen hat und aus
ihrem Erfahrungsschatz schöpft. Einzig das Collegium Canonicum mag
auch für einen Einzelfall die Ausnahme von dieser Regelung bestimmen.
Allen Mitgliedern anderer Gilden hat der Pfeil des Lichts seine Befehlsgewalt
anzubieten, auf dass auch diese höhere Effizienz im Kampf gegen die Schänder
der Zwölfe erfahren. Jene authorisierten Pfeile wiederum dürfen sich freiwillig
bedingt unter die Gewalt eines Diener der Zwölfe oder eines Offiziers
des weltlichen Heeres begeben. Bestimmt dazu dürfen sie allerdings nur
vom Collegium Canonicum selbst werden, die auch eine derart freiwillig
Unterordnung mit einem Verbot beschränken können.

( Dieser Abschnitt ist neueren Datums und erst mit Aufkeimen der Panik
um die Wiederkehr des Sphärenschänders in die Verfügung und Rechtslage
der Pfeile eingefügt worden. Dennoch hat er seine Funktionstüchtigkeit
nicht nur in der Schlacht um Eslamsbrück bewiesen, auch wenn dort die
Magier zu spät gekommen waren, um am Ausgang noch etwas zu ändernd, sondern
auch in der dritten Dämonenschlacht. Bis jetzt scheint auch noch kein
offener Einspruch dagegen entstanden zu sein, das mag sich aber mit Abflauen
jener oben genannten Panik durchaus noch ergeben. Eine Ausnahme davon,
wie später noch einmal aufgeführt, und auch die einzige dieser Art, sind
bis jetzt die Falken Madas des OCAG).

Mit vielem Dank an Schwert und Stab