Dispense und Vorrechte


* Alle vorliegenden Paragraphen beinhalten jeweils die
Grundzüge bzw. Überschriften des angewählten Themas. Natürlich hat jeder
von ihnen theoretisch eine Unzahl von erläuternden und ausführenden Unterparagraphen,
nur scheint es zu mühselig sie alle zu kreiren *lächel*

Hier sind zwei grundlegende Unterscheidungen zu trennen. Auf der einen
Seite die von Kaiser Reto zugestandenen Rechte, die ob des guten Rufes
der Pfeile auch weitestgehend im Horasiat, in Andergast, in Thorwal und
im freien Bornland stillschweigend gebilligt werden, und auf der anderen
Seite jene vom Gildenrat und den Kirchen zugedachten Dispense.

Kaiser Retos Zugeständnisse:

Im Folgenden sollen jene Dinge Erwähnung finden, die auf Anweisung Kaiser
Retos in den Codex Raulius mit eingeflossen sind. Hierzu heißt es in der
Verfügung seiner kaiserlichen Majestät:

...In Anbetracht der Aufrichtigkeit, Wirksamkeit und der Hilfe in vergangenen Tagen in Zeiten der Not für das Raulsche Reich seien, so verfügen Wir, Kaiser Reto I., von der Zwölfen Gnaden, den Mitgliedern der Pfeilen des Lichts innerhalb der Grenzen des Reiches gewisse Privilegien zugesprochen. Es sei angemerkt, dass ein jedes Mitglied dieser Institution das volle Vertrauen der Kaiserlichen Familie, wie auch der Kaiserlich Garethischen Informations Agentur als auch das des Kaiserlichen Stabes geniesst, und Wir es als zutiefst beschämend empfänden, trüge Uns ein Mitglied des kaiserlichen Haushaltes zu, ein Mann von Stand, Ehre und Tradition bringe ihnen nicht den ihnen zugestehenden Respekt entgegen. Es sei jenen bösen Zungen angemahnt, dass nicht zu einem geringen Teil eine Einheit der Pfeile, zugleich ehrbare Offiziere des Heeres und Abgänger des Institutes, das von Unserem hochwohlrühmlichen Vorfahren Kaiser Rauls nach dem Ende der zweiten Daimonenschlacht in weiser Voraussicht gegen weitere drohende magische Eskalationen ins Leben gerufen wurde, Uns verhalf, den Uns gebührenden Platz auf dem Throne des Kaiserreiches zu besteigen. Mit der hehren Hoffnung jene wehrhaften Männer und Frauen der Magiergilde mögen Uns auch in Zukunft in gleicher Weise dienen, haben Wir beschlossen, ihre Arbeit zu unterstützen mit den Uns zur Verfügung stehenden Kräfte. Von nun an und bis in alle Zeiten sei ein Pfeil des Lichts im Einsatz, der im Auftrage der Hauptfrau/des Hauptmannes der Pfeile des Lichts seines Geistes Klinge schwingt, mit den Privilegien eines ordentlichen Inquisitionsrates ausgestattet und somit gleichgestellt Barone wie auch allen, deren Krone jener kleiner geschmückt. Uns soll mit diesem Gebot nicht gar später zugetragen werden die Kunde, einer meiner Lehensleute habe nur verzagt die Pfeile in ihrer Aufgabe unterstützt oder gar seine Hilfe verweigert. Im gleichen Atemzuge bestimmen wir, im Einsatze eines Pfeiles ihm das Festsetzungsrecht zuzugestehen, und auch wenn Wir nicht willens sind, ihnen zugleich darzubieten die Kraft, Urteile zu fällen, sind Wir doch sicher, dass das den Missbrauch mancher Vorrechte übelster Verbrecher entgegenzuwirken, auf das sie nicht können entfleuchen und kriechen durch die verschlungenen Wege der Justiz. Des weiteren erlauben Wir den vollwertigen Mitgliedern der Pfeile des Lichts im Einsatze den Landfrieden zu brechen, auf dass sich kein Schmäher des Rechts seinem gerechten Urteil entzieht, weil nicht die Klinge darf ihn zurückhalten...


Kirchliche Zugeständnisse:

Die meisten der Zwölf Kirchen haben sich im Laufe der Zeit bereit erklärt,
gewisse Dinge auszuweiten und die Arbeit der Pfeile des Lichts mit bestimmten
Instruktionen an ihre Geweihtenschaft zu erleichtern. Ausnahmen bilden
hier zum einen die Praioskirche, die sich weigert, den Pfeilen weitere
Rechte zuzugestehen und jegliche direkte Zusammenarbeit fast schon ablehnt,
wie auch die Kirche des Borons, die sich in altgewohnter Manier in Schweigen
hüllt. Da es zu mühselig scheint, die einzelnen Verfügungen einer jeden
Kirche darzulegen, soll hier kurz das angerissen werden, über das sich
alle einig sind.

-Den sich im Einsatz befindenen Pfeilen des Lichts wird eine Anerkennung
als Untersuchungsorgan gestattet, die es dem Pfeil erlaubt, sich an einfache
Geweihte zu wenden, die ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen müssen. Zumeist
erschöpft sich das in der Preisgebung von Wissen, dessen Ausführlichkeit
dem Gewissen des Gottesdieners vorbehalten ist. Auch die Aufdeckung von
Schriften, Karten oder auch das Ausleihen von Gegenständen liegt im Rahmen
dieser Vereinbarung.

- Der Pfeil des Lichts hat das unbedingte Recht auf Anhörung beim Vorsteher
des Tempels. Wie dieser die Bitte des Pfeils entgegennimmt und verwirklicht,
ist natürlich ganz ihm vorbehalten.

Das gelegentlich ein solcher Kontakt mit der Kirche zu unvorsehbaren
Ereignissen führt, scheint wohl verständlich. So ist es schon, wenn auch
selten, vorgekommen, dass der Einsatz den Pfeilen regelrecht entrissen
wurden, weil die Kirche eines Gottes sich herausnahm, sich selbst dieser
Sache anzunehmen. Eine sensible Vorgehensweise ist also nicht nur angebracht,
sondern auch ratsam. Wer weiß auf welche Art und Weise die Kirche jenes
Problem löst, was zwar sie weiterer Arbeit entledigt, aber für die Pfeile
nur einen neuen Schwall Probleme heraufbeschwören mag. Zu Hesindes und
Phex Entäuschung sind aber die Pfeile des Lichts, gerade als Abgänger
der Schwert und Stab, nicht für ihr diplomatisches Geschick berühmt.

Gildendispense und Vereinbarungen


Weisse Gilde:

In den Verfügungen der weißen Gilde heißt es nur...

...Ein Pfeil des Lichts, der sich mit voller Genehmigung seines Hauptmannes
oder seiner Hauptfrau im Einsatz befindet, soll jegliche Unterstützung
erhalten, die möglich scheint. Ein jedes Mitglied der weissen Gilde, einzig
ausgenommen das Collegium Canonicum selbst, hat die unbedingte Pflicht
den Pfeil mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und unter Berücksichtigung
der Verhältnismässigkeit zu unterstützen. So hat er zwar wahrheitlich
auf alle Fragen des Pfeils zu antworten und ihm auch notfalls mit seinen
Gaben zur Seite zu stehen, doch muß er nicht sein Leben aufs Spiel setzen,
um dem Pfeil zur Hilfe zu gereichen. Des weiteren sei es einem Pfeil erlaubt,
Besitz eines jeden weißen Gildenmitglieds zu konfiszieren als auch rufschädigende
Taten zu verlangen, doch in beiden Fällen sei dies nur auf Anweisung des
Hauptmanns/der Hauptfrau wie auch des Collegiums zu geschehen, sollte
er dies nicht beachten, hat er sich für seine Tat vor dem Collegium zu
verantworten, kann aber, im Sinne der Anklage seine hehre Absicht darlegen
und gar für unschuldig befunden werden, so seine Tat als gerechtfertigt
angesehen wird. In beiden Fällen kann und wird trotz allem eine Untersuchung
durch den Grossen Rat der Gilden erfolgen...

und um einen gewissen Grad an Unantastbarkeit zu wahren als auch für
störungsfreie Arbeit

...ein Pfeil soll nicht während eines Einsatzes für seine Verfehlungen
in ein Gildengericht berufen werden, noch ist er für diese Zeit von seinen
Ämtern zu entkleiden, weiterhin und solange der Einsatz gelten mag, hat
er den vollen Stand und die vollen Rechte eines Pfeil des Lichts, einzig
eine Verfügung durch die Convocati Primi aller Gilden können diesen Umstand,
zeitweilig, aufheben und den Pfeil der Gildengerichtsbarkeit übergeben...

Graue Gilde:

Die Grosse Graue Gilde des Geistes hat sich bereit erklärt, Pfeilen des
Lichts die im Einsatz auf Anweisung des Convocatus Primus des Bundes des
Weißen Pentagrammes handeln, Untersuchungsfreiheit zuzugestehen. In diesem
Falle ist ein Magier der grauen Gilde, ausgenommen Mitglieder ihres Gildenrates
verpflichtet, dem Pfeil so gut er kann mit seinem Wissen weiterzuhelfen,
doch nicht mehr wird von ihm erwartet. Dies scheint einzig und allein
ein freundliches Entgegenkommen zu sein, das auch nur aus guten Erfahrungen
mit den Pfeilen herrührt. Es mag jederzeit an Gültigkeit verlieren.

Schwarze Gilde:

Ein Mitglied der Bruderschaft der Wissenden mag einen Pfeil unterstützen
oder nicht, doch das ist einzig und allein seine Sache und es findet sich
hier keine rechtliche Regelung oder Vereinbarung...

Das einzige "Zugeständnis" in dieser Richtung beinhaltet eine
bedingte Passivität, hierzu zu ein Brief des Convocatus Spektabilitas
Thomeg Atherion, adressiert an Hauptfrau Sagitta de Sambra nach einer
Anfrage:

...und verehrte Hauptfrau, um auf eure Ansprüche zurückzukommen, es
ist euch doch hoffentlich klar, das keiner von ihnen eigentlich auch nur
Substanz genug hat, um sie überhaupt dem Gildenrat der Linken Hand vorzutragen
? Dennoch ist es für mich eine Tat der Menschenliebe und Höflichkeit,
Euch mit meiner kläglichen geringen Hilfe ein wenig unter die Arme zu
greifen, auf dass die aufdringliche Präsenz der Pfeile des Lichts auch
in den Räten der Schwarzen zu seiner vollen Wirksamkeit gelangt. Mir gelang
es überraschenderweise, trotz meiner kümmerlichen rhetorischen Gaben,
Convocatus Primus Salvertin von folgendem Beschluss, sagen wir einmal,
zu überzeugen. Wir sind bereit, Euch auf folgende Weise mit offenen Armen
entgegenzukommen. Es wird verfügt, dass sich ein jeder Anhänger der Linken
Hand euren Ermittlungen nicht entgegenzustellen hat und er nur, mit Anfrage
an den Gildenrat, das Recht hat, Eure Ermittlungen einzuschränken. Ein
kleiner Schritt für die Pfeile des Lichts, aber ein, mir tränen die Augen
bei solch starker Humanität, grosser Schritt für das Näherkommen und den
Frieden zwischen dem Bund des Weissen Pentagrammes und der Bruderschaft
der Wissenden. Bestellt dem treuherzigen Oberst Foslarin meiner untertänigsten
Grüsse und...


Mit vielem Dank an Schwert und Stab